Eigentlich ist es doch ganz einfach: „Seit dem zweiten Weltkrieg und der Gründung der UNO-Friedensorganisation gilt ein weltweites Kriegsverbot. Zu diesem Verbot gibt es zwei Ausnahmen: Erstens gilt dss Recht auf Selbstverteidigung, das heisst ein Land, das angegriffen wird, darf sich verteidigen. Zweitens darf Krieg gegen ein Land geführt werden, wenn ein ausdrückliches Mandat des UNO-Sicherheitsrates vorliegt. Abgesehen davon ist Krieg verboten. Schon sseit 70 Jahren.“
I like it. Regula mit der ansonsten perfekten homepage. Hier hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Mandt anstelle Mandat. Ich wünsche dir einen wunderschönen Tag. Max
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danke. wir sind im skilager. tiefer winter. ❄️